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Kundeninformationen FA Eichhammer

UNSERE REGELARBEITSZEIT

Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 16.00 Uhr 
Freitag: 7.30 bis 12.30 Uhr

AUFSCHLÄGE

 + 100% Aufschlag: SA / SO / Feiertage / während Betriebsurlaub

stundensatz LOHNKOSTEN

Alle Preise zzgl. 19% MwSt. | Stand 01.01.2024

33,00 € Lehrling L1
35,00 € Lehrling L2
37,00 € Lehrling L3/L4
58,00 € B-Monteur
63,00 € A-Monteur
69,00 € Kundendienstmonteur

ANFAHRTSKOSTEN

Alle Preise zzgl. 19% MwSt. | Stand 01.01.2024

KDF1 Kundendienstfahrzeugpauschale: 20,00 €
+ Z1 An- und Abfahrtspauschale 32,00 €
(Gültig für Bad Ababch, Lengfeld, Peising, Oberndorf, Poing, Teugn, Hausen, Pentling)

KDF2 Kundendienstfahrzeugpauschale 22,50 €
+ Z2 An- und Abfahrtspauschale 54,00 €
(Gültig für Regensburg, Kelheim, Ihrlerstein, Abensberg, Offenstetten)

Zone 3 ab 30 km Entfernung, bitte bei uns im Büro erfragen.

Nicht aufgelistete Ortschaften werden der Entfernung entsprechend verrechnet.

Regiescheine / Tagesberichte

Diese müssen nach allen Aufträgen (bei größeren Aufträgen täglich) vom Kunden unterschrieben werden. Ungereimtheiten bitte sofort mit unserem Mitarbeiter vor Ort abklären. Sie bestätigen damit, dass die geleistete Arbeit erledigt oder erbracht wurde. Unsere Mitarbeiter müssen wiederum gegenüber dem Betrieb vorweisen, dass der Auftrag ordnungsgemäß erledigt und die Arbeitsstunden tatsächlich geleistet wurden.

Fahrtzeiten / Rüstzeiten

Zur Arbeitszeit zählt jeglicher Zeitaufwand, der zur Durchführung des Kundenauftrages nötig war. Dazu gehören auch Fahrtzeiten sowie Rüstzeiten zur Materialbeschaffung bzw. zur Entsorgung von Altteilen – in dieser Zeit arbeiten wir für SIE und sind für SIE unterwegs. Pausen zählen natürlich nicht zur Arbeitszeit. 

Fahrzeugkosten

Fahrzeugkosten sind Kosten die zusätzlich zur Fahrtzeit der Mitarbeiter entstehen und durch die Energiekosten in den letzten Jahren überdurchschnittlich gestiegen sind. Ein in unserer Ausstattung gefahrenes Fahrzeug mit Einrichtung und Zubehör verursacht Kosten in Höhe von ca. 0,80 €/km bis 1,00 €/km zzgl. MwSt.. Wir werden es auch weiterhin so halten, dass wir Pauschalen für An- und Abfahrt verrechnen. Anfahrtskosten siehe oben.

Was verbirgt sich hinter dem Stundenverrechnungssatz?

Informationen zur Berechnung einer Handwerkerstunde finden Sie auf www.handwerkerstunde.de

Beim Kunden wirft die Rechnung oft Fragen auf, denn er weiß häufig nicht, wie sich die Kosten für den Handwerker zusammensetzen. Diese Orientierungshilfe stellt exemplarisch die Kosten für eine Handwerkerstunde eines Gesellen dar. Allerdings können Stundenverrechnungssätze sehr unterschiedlich ausfallen. Weitgehend identisch ist dagegen das Schema der Kalkulation. 

Lohnnebenkosten

Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung), bezahlte Urlaubs- und Feiertage, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlter Mutterschaftsurlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Beitrag zur Umlage am Insolvenzgeld, usw.

Betriebliche Gemeinkosten

Gehälter und Personalnebenkosten für Mitarbeiter im Büro, Raumkosten, Heizung, Strom, Gas, Wasser, betriebliche Versicherungen, Gebühren, Beiträge, Porto, Telefon, Werbung, Internet, EDV, Kfz-Kosten, Rechts- und Beratungskosten, Instandhaltung, Reparaturen, Reinigung, nicht verrechenbare Zeiten, Zinsen für Kredite, Abschreibungen auf abnutzbare Wirtschaftsgüter, kalkulatorische Kosten, usw.

So müssen wir Handwerker kalkulieren

Der auf der Rechnung ausgewiesene Preis für die Arbeitsstunde enthält neben Stundenlohn die Lohnnebenkosten, Gemeinkosten und den Gewinn. Hinzu kommt noch die Mehrwertsteuer.